Reuters

Scholz - Mit mir keine Erhöhung des Renteneintrittsalters

08.06.2021
um 12:17 Uhr

Berlin (Reuters) - SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz lehnt eine Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus ab.

"Ich stehe dafür, dass wir keine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, des gesetzlichen, diskutieren", sagte der Bundesfinanzminister am Dienstag beim SPD-Wirtschaftsforum. Scholz reagierte damit auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium. Scholz sprach von einem Horrorszenario, das dazu dienen solle, "Rentenkürzungen durchzusetzen, für die es in dieser Zeit keinen Anlass gibt".

Das Beratergremium bei Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. Bis etwa 2042 stiege es damit auf 68 Jahre. Damit würde die steigende Lebenserwartung im Verhältnis von etwa zwei zu eins zwischen längerem Arbeiten und längerer Rente aufgeteilt. Das Gutachten wurde maßgeblich vom Wissenschaftler Axel Börsch-Supan mitverfasst, der die Rentenpolitik der Bundesregierung seit Jahren kritisiert.

In dem Gutachten machen die Wissenschaftler geltend, dass die Regierung mit zahlreichen Maßnahmen der Rentenkasse zusätzliche Lasten aufgebürdet habe - etwa mit den Haltelinien beim Rentenniveau und beim Beitragssatz sowie mit zusätzlichen Leistungen wie Mütter- und Grundrente wie auch der Rente mit 63. Der Rentenkasse drohe daher ein Finanzierungsschock. Scholz wies dies zurück. "Das ist nicht nur falsch gerechnet. Das ist auch unsozial, was dort vorgeschlagen wird", sagte der Minister. "Ich freue mich auf eine Debatte mit echten Experten."

Das gesetzliche Renteneintrittsalter markiert die Altersgrenze, ab der in der Regel frühestens eine Rente ohne Abzüge gezahlt wird. Viele gehen aber früher in den Ruhestand und nehmen lebenslange Abzüge in Kauf. Eine Ausnahme ist die Rente mit 63, bei der nach 45 Beitragsjahren die Alterseinkünfte nicht gekürzt werden. Seit 2012 steigt die gesetzliche Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 im Jahr 2031.