Reuters

EuGH ordnet Tagebau-Schließung in Polen an - Warschau empört

21.09.2021
um 08:42 Uhr

Brüssel/Warschau/Prag (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen des Abbaus von Braunkohle an der Grenze zu Tschechien zu einer Geldstrafe von täglich 500.000 Euro verurteilt und die Schließung der Betriebs angeordnet.

Das Luxemburger Gericht gab am Montag einer Klage Tschechiens statt. Das Nachbarland argumentiert, der polnische Tagebau Turow habe negative Auswirkungen auf die Umwelt Tschechiens und Polen habe mit der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Tagebau EU-Recht gebrochen.

Die polnische Regierung kündigte Widerstand gegen das Urteil an und erklärte, man sei bereits in Gesprächen mit Tschechien über eine einvernehmliche Lösung. Das EuGH-Urteil untergrabe diese Bemühungen. Polen werde den Tagebau nicht schließen. Turow sei ein wichtiger Arbeitgeber in der Region und wichtig für die Stromproduktion. Der stellvertretende Justizminister Marcin Romanowski twitterte: "Sie werden keinen Cent bekommen."

Die tschechische Regierung erklärte, sie begrüße das Urteil, sei aber gleichwohl an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Sie hatte vor dem EuGH eine polnische Strafzahlung von fünf Millionen Euro pro Tag gefordert.

Den Tagebau in Turow gibt es bereits seit über 100 Jahren. Zuletzt war er aber in Richtung der tschechischen Grenze ausgeweitet worden.