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Finanzministerium - Bundestag muss Pläne für Heizungsaustausch noch ändern

19.04.2023
um 11:42 Uhr

Berlin (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium hat der regierungsinternen Einigung zur Umstellung auf klimafreundliche Heizungen nur mit Bauchschmerzen zugestimmt.

In einer Protokollerklärung des FDP-geführten Ministeriums heißt es, der Gesetzentwurf müsse im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und weitere notwendige Änderungen vorgenommen werden. Bedenken gebe es hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Umsetzung der Maßnahmen, um Bürger möglichst wenig zu belasten. Außerdem müsse erst noch sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Technologieoffenheit beim Austausch von Heizungen gewahrt werde. Das zielt auf Alternativen zu Wärmepumpen, die noch recht teuer sind. "Bei allem müssen wir auf die Wahrung der Haushaltsdisziplin besonderen Wert legen", heißt es weiter.

Die Bundesregierung hat sich auf letzte Details und einige Entschärfungen beim umstrittenen Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen verständigt. Neue Heizungen müssen demnach mit wenigen Ausnahmen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden, heißt es im Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Dies gilt sowohl in Neubauten als auch beim Ersatz defekter Heizungen im Altbau. Als Alternative ist möglich, dass das Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermie-Anlage ausgerüstet wird. Während auch der Einsatz von Wasserstoff möglich sein soll, gilt dies für Biomasse oder Biomethan nur in Bestandsgebäuden.

Im Umfeld des Finanzministerium hieß es, wichtig sei, dass funktionierende Heizungsanlagen nicht vorzeitig ersetzt werden müssten und es bei Totalschäden längere Übergangsfristen gebe. Bei einer freiwilligen Modernisierung gebe es eine zusätzliche Förderung. "Gestaffelt nach Alter der Anlagen können die Besitzer bei Neuanschaffung einen zusätzlichen Zuschuss in Form einer Abwrackprämie erhalten." Details zur Höhe wurden zunächst nicht bekannt. Insgesamt solle es Härtefallausnahmen geben. Ausnahmen für Ältere ab 80 Jahren werfen laut Finanzministerium aber verfassungsrechtliche Fragen auf. Bei Verstößen gegen die geplanten Vorgaben solle nur ein Bußgeld von 5000 Euro fällig werden.

(Bericht von Christian Krämer. Redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)