Reuters

Kartellamt nimmt Gas-Versorger ins Visier

15.05.2023
um 13:22 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen Gasversorger eingeleitet, die im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge bei der öffentlichen Hand gestellt haben.

Die Prüfverfahren beträfen eine zweistellige Anzahl von Versorgern, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Montag. Weitere Verfahren in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bevor. Das Kartellamt sei dabei, "Licht ins Dunkel zu bringen". Mit den Strom- und Gaspreisbremsen will die Bundesregierung die Folgen gestiegener Energiepreise für die Verbraucher oder Unternehmen mildern. Das Kartellamt will seinerseits verhindern, dass Versorger dabei staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen. Die Behörde hatte dazu eigens eine Abteilung ins Leben gerufen.

Den jetzt eingeleiteten Verfahren vorausgegangen sei eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten in mehreren tausend Anträgen, aus denen sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen ergeben würden, teilte die Behörde weiter mit. Im Rahmen der Prüfverfahren werde das Bundeskartellamt die als auffällig identifizierten Unternehmen befragen. Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssten unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an den Bund oder die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen sei möglich.

(Bericht von Matthias Inverardi, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)