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Europarat - Was ist das Schadensregister für die Ukraine?

17.05.2023
um 07:37 Uhr

- von Andreas Rinke

Reykjavik (Reuters) - Der Europarat will am Mittwoch die Einrichtung eines Schadensregisters für die von Russland in der Ukraine verursachten Schäden auf den Weg bringen.

Aber was verbirgt sich hinter den Plänen?

EUROPARAT NIMMT UN-AUFTRAG AN

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte am 14. November 2022 den Auftrag erteilt, die in der Ukraine entstandenen Schäden zu dokumentieren. Das Minister-Komitee des Europarates entschied am 12. Mai, ein solches Register unter dem Dach der Organisation aufzubauen.

WO SOLL DAS SCHADENSREGISTER ANGELEGT WERDEN?

Das Schadensregister soll in Den Haag in den Niederlanden angesiedelt werden, aber eine Außenstelle in der Ukraine erhalten. Es soll zunächst für die Dauer von drei Jahren eingerichtet werden. Es soll sowohl niederländischem als auch ukrainischem Gesetz unterliegen. Die Führung soll unabhängig von Nationalstaaten oder internationalen Organisationen agieren können. Die Finanzierung soll durch Beiträge der Mitglieder erfolgen.

WELCHE DATEN WERDEN GESAMMELT?

Dokumentiert werden sollen Informationen und Beweise über Schäden, Verluste und Verletzungen, die Personen, Einrichtungen oder der ukrainische Staat auf allen Ebenen nach dem 24. Februar 2022, dem Tag des russischen Überfalls, durch russische Angriffe erlitten haben. Dies gilt für das gesamte Gebiet der Ukraine ? also auch die von den prorussischen Separatisten kontrollierten Gebieten im Osten oder die Halbinsel Krim.

NEUE EINRICHTUNG FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN

Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass darüber hinaus eine neue internationale Einrichtung geschaffen werden soll, die künftige Entschädigungen möglich macht. Diese soll sowohl über eine Kommission verfügen, bei der Kompensationswünsche angemeldet werden können, als auch über einen Entschädigungsfonds. Das genaue Format müsse aber noch festgelegt werden. Offen ist etwa, woraus sich dieser Entschädigungsfonds speist. Denkbar ist, dass dafür beschlagnahmte russische Vermögenswerte im Ausland herangezogen werden - was aber juristisch als sehr schwierig gilt. Das Schadensregister soll der erste Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden internationalen Entschädigungsmechanismus sein.

WER IST MITGLIED?

An dem Register können alle Mitglieder und Beobachter des Europarates teilnehmen sowie anderen Länder, die dies beantragen und die zugelassen werden. In Reykjavik werden zahlreiche Länder dem Schadensregister beitreten.

(Bericht von Andreas Rinke; redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)