Reuters

Niederlande und Kanada verklagen Syrien vor UN-Gericht

12.06.2023
um 17:52 Uhr

Amsterdam (Reuters) - Die Niederlande und Kanada werfen Syrien unter der Regierung von Präsident Baschar al-Assad Folterpraktiken vor und verklagen das arabische Land vor dem Weltgerichtshof der UN.

Die beiden westlichen Staaten würden zahllose Verstöße gegen das Völkerrecht seit Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 als erwiesen ansehen, teilte das Gericht am Montag mit. Es müssten aus sicht der Kläger sofort Maßnahmen zum Schutz der Menschen in Syrien ergriffen werden. "Die niederländische Regierung vertritt den Standpunkt, dass es zahlreiche Beweise dafür gibt, dass Syrien in großem Umfang schwere Menschenrechtsverletzungen an syrischen Bürgern begangen hat", teilte das Außenministerium in Den Haag mit.

Aus Sicht der Niederlande und Kanadas müssen Assad und seine Unterstützer für schwere Menschenrechtsverletzungen gemäß der UN-Konvention gegen Folter zur Rechenschaft gezogen werden. Die syrische Regierung hatte das UN-Abkommen 2004 ratifiziert. Es liegt nun an dem Weltgericht, sich für die Klage zuständig zu erklären. Vor dem 1945 gegründeten Gericht mit Sitz in den Den Haag können nur Staaten gegen andere Staaten klagen.

Kanada und die Niederlande beschlossen vor den Weltgerichtshof zu gehen, nachdem Russland im UN-Sicherheitsrat Bemühungen blockiert hatte, Menschenrechtsverletzungen in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen. Russland ist ein enger Verbündeter von Assad. Der Internationale Strafgerichtshof ist ebenfalls in Den Haag ansässig. Vor ihm können im Gegensatz zum Weltgerichtshof auch Einzelpersonen verklagt werden.

In der Regel dauert es Jahre, bis der Weltgerichtshof zu einem endgültigen Urteil kommt, aber Eilanordnungen können innerhalb weniger Wochen erlassen werden. Während des seit zwölf Jahren andauernden Bürgerkriegs in Syrien sind Hunderttausende Menschen getötet und Millionen vertrieben worden.

(Bericht von Bart Meijer, Stephanie van den Berg, Charlotte Van Campenhout, geschrieben von Hans Busemann; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)