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Ampel will noch diese Woche Steuererleichterungen im Bundestag verabschieden

14.11.2023
um 17:37 Uhr

Berlin (Reuters) - Der Bundestag soll nach letzten Änderungen der Ampel-Fraktionen noch diese Woche steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen beschließen.

Das sogenannte Wachstumschancengesetz werde spätestens am Freitag verabschiedet, sagten mehrere Vertreter der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Dienstag. Vorgesehen sind weiterhin Entlastungen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr ab 2024 und insgesamt über 32 Milliarden in den nächsten Jahren. Das Paket soll der lahmenden deutschen Wirtschaft neues Leben einhauchen. In der Ampel wird aber mit einer Blockade im Bundesrat gerechnet, weil Länder und Kommunen zusammen einen Großteil der erwarteten Steuermindereinnahmen verkraften müssten. Das Gesetz dürfte damit im Vermittlungsausschuss landen.

Am Montagabend einigten sich die Ampel-Fraktionen Insidern zufolge auf letzte Änderungen, die aber das Entlastungsvolumen nicht mehr veränderten. So will die Ampel angesichts der Flaute beim Wohnungsbau die Steueranreize verstärken. Bei besonders energieeffizienten Neubauten sollen Investoren für sechs Jahre jeweils elf Prozent der Kosten bei der Steuer absetzen können. Grünen-Politikerin Katharina Beck sprach von einem "nie dagewesenen Bau-Booster". Ihr SPD-Kollege Michael Schrodi nannte es einen kräftigen Impuls.

Die besonders hohe Abschreibung soll für Wohnungsneubauten mit dem Energieeffizienzstandard EH 40 in Verbindung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude gelten. Dann können zwei Abschreibungsregeln kombiniert werden - die neue, zeitlich befristete degressive Abschreibung von sechs Prozent pro Jahr und die Sonderförderung von besonders klimafreundlichem Bauen mit einer Abschreibung von fünf Prozent. Zudem wurden höhere Fördergrenzen vereinbart: Die höhere Abschreibung soll nun für Projekte mit Baukosten von bis zu 5200 Euro pro Quadratmeter gelten, wobei bis zu 4000 Euro geltend gemacht werden können.

Geringer als geplant fallen die Steuererleichterungen dagegen für Unternehmen aus. Die Grenze, bis zu der ein Verlust auf kommende Jahre vorgetragen werden kann, soll auf 75 statt bisher geplanter 80 Prozent steigen. Beim Verlustrücktrag bleibt die Grenze vorerst bei zehn Millionen Euro, sinkt aber nach zwei Jahren auf dann fünf Millionen Euro.

(Bericht von Christian Krämer und Holger Hansen, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)