Reuters

Haushaltsausschuss berät über Etat für 2024

16.11.2023
um 13:42 Uhr

- von Holger Hansen

Berlin (Reuters) - Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Donnerstag die Schlussberatungen über den Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 aufgenommen.

Die Fachpolitiker der Koalition und der Opposition kamen am Mittag zur Bereinigungssitzung zusammen, an deren Ende voraussichtlich am Freitagmorgen der Etat für 2024 steht. Die abschließende Abstimmung des Ausschusses zum Haushaltsplan wurde aber auf eine digitale Sitzung des Ausschusses am Donnerstag nächster Woche verschoben. Damit sollen externe Sachverständige Zeit bekommen, bei einer Anhörung am kommenden Dienstag die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu beleuchten. Das Karlsruher Gericht hatte der Regierung am Mittwoch 60 Milliarden Euro an Krediten aus der Finanzplanung gestrichen.

Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Christian Haase, kritisierte das Festhalten der Ampel-Koalition am Zeitplan. Seine Fraktion hatte eine Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert, was SPD, Grüne und FDP mit ihrer Mehrheit im Ausschuss am Mittwochabend ablehnten. "Das historische Urteil macht es notwendig, dass wir uns Zeit nehmen", sagte Haase. "Wir können hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und business as usal machen. Es muss auch im Interesse der Koalition liegen, nicht ein weiteres Mal mit dem Haushalt Schiffbruch zu erleiden."

Das Verfassungsgericht hatte die Umwidmung von Notlagenkrediten aus der Corona-Pandemie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit fehlen der Koalition nun 60 Milliarden Euro. Der Haushalt für 2024 soll dennoch wie geplant verabschiedet werden. Der Ausgaben- und Einnahmenplan des KTF soll später geändert werden, sobald nach einem Kassensturz ersichtlich ist, wie groß die Lücke für 2024 sein und wie man sie schließen könnte. Bis dahin hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) für weite Teile des KTF eine Haushaltssperre verhängt und damit neue Ausgaben von seiner Zustimmung abhängig gemacht.

AMPEL - KEINE VORLÄUFIGE HAUSHALTSFÜHRUNG

Trotz des Urteils hält die Ampel damit am Zeitplan fest. "Wäre die Bereinigungssitzung, wie die Union wollte, auf unbestimmt verschoben worden, wäre der Haushalt nicht vor dem 31.12.23 in Kraft getreten", erklärten die haushaltspolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP - Dennis Rohde, Sven-Christian Kindler und Otto Fricke. "In diesem Fall wäre eine vorläufige Haushaltsführung notwendig gewesen." Nach ihrer Darstellung wären dann die Zahlung weiterer Unterstützungsleistungen an die Ukraine oder auch neue Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr vorerst nicht mehr möglich gewesen.

Der Bundestag soll den Haushalt wie geplant am 1. Dezember zum Abschluss seiner Haushaltswoche verabschieden, wenn die Einzelpläne aller Ministerin im Parlament debattiert werden. Grundlage der Ausschussberatungen ist eine sogenannte Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums. Diese sieht bereits zahlreiche Änderungen zum Etatentwurf der Regierung vom Sommer vor. Unter anderem soll die Militärhilfe für die Ukraine 2024 auf acht Milliarden Euro verdoppelt werden.

Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll 2024 eingehalten werden. Lindners Entwurf vom Sommer sah eine Neuverschuldung von 16,6 Milliarden Euro vor. Die seither verschlechterten Konjunkturaussichten erhöhen den Spielraum für neue Kredite nach früheren Angaben Lindners um nochmals etwa 5,5 Milliarden Euro.

Geprüft werden in der Regierung nach Angaben aus der Koalition auch die Folgen des Karlsruher Urteils für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem in diesem Jahr etwa die Gas- und Strompreisbremsen mit zweistelligen Milliardenbeträgen finanziert werden. Die Regierung plant eine Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024, die am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden soll. Die für den WSF erforderlichen Kreditermächtigungen waren 2022 vom Bundestag unter Aussetzung der Schuldenbremse beschlossen worden. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz geht davon aus, dass das Urteil auch Folgen für den WSF hat: "Wir werden das überprüfen lassen." Auch in der Regierung hieß es, die Frage sei "sehr berechtigt". Dies sei Teil der Prüfungen auch innerhalb der Regierung.

(Bericht von Holger Hansen; Redigiert von Hans BusemannBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)