Reuters

Karlsruher Klimafonds-Urteil untermauert laut Bundesbank Schuldenbremse

20.11.2023
um 12:27 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimafonds stärkt aus Sicht der Bundesbank die Kraft der Schuldenbremse.

"Das Urteil betont das Ziel der Schuldenbremse, die Staatsschulden zu begrenzen", teilte die deutsche Notenbank in ihrem Monatsbericht am Montag mit. Fiskalregeln sollten nicht umgangen werden. Die Finanzpolitik sei nun gefordert, ihre Planungen anzupassen, auch um Unsicherheiten zu begrenzen. Vor allem die vom Gericht betonte zeitlich enge Begrenzung der Notlagenkredite sei praktisch bedeutsam. So dürfe die Regierung die Ausnahmeklausel nicht nutzen, um künftige Haushalte vorzufinanzieren.

"Wo sich Kreditspielräume verringern, sind vom Staat klare Prioritäten zu setzen," erklärte die Bundesbank. Dabei müsse geklärt werden, welche Ausgaben vorrangig und welche Abgaben dafür angesichts der begrenzten Verschuldungsmöglichkeiten zu erheben seien. Für die Klimapolitik wies die Bundesbank explizit auf das Instrument der CO2-Zertifikate hin. Dieses nehme Klimaschutzziele ins Visier und liefere dabei zugleich Einnahmen.

Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch die Übertragung von 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Klimafonds für verfassungswidrig erklärt und die Mittel damit gestrichen. Nun fehlt dieser Betrag im Klimafonds KTF für die Finanzierung etwa von Maßnahmen für den Kampf gegen Klimawandel und für Industrieförderung. Das Verfassungsgericht wertete das Vorgehen der Ampel-Koalition insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse als verfassungswidrig.

Wirksame Fiskalregeln in Europa und Deutschland seien wichtig, um eine stabilitätsorientierte Geldpolitik zu unterstützen, erklärte die Bundesbank. Die Regeln müssten Defizite und Schulden zuverlässig begrenzen und solide Staatsfinanzen gut absichern. Für Änderungen an der Schuldenbremse sei ein breiter Konsens und verfassungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Dies wäre der richtige Weg, sollte die Schuldenbremse als zu restriktiv angesehen werden. "Nicht geeignet sind hingegen Versuche, die Schuldenbremse im Vollzug aufzuweichen."

(Bericht von Frank Siebelt, redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)