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Arbeitsgericht Frankfurt weist Bahn-Forderung nach Streik-Stopp zurück

09.01.2024
um 08:17 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Lokführergewerkschaft GDL hat im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn einen Etappensieg errungen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Montagabend einen Eilantrag des Konzerns gegen den diese Woche geplanten Streik ab. Die Deutsche Bahn kündigte umgehend an, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. "Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern", teilte das Unternehmen mit.

Die GDL will im Streit um Geld und Arbeitszeit den Personenverkehr der Bahn ab Mittwoch für drei Tage bestreiken. Im Güterverkehr sollen die Züge schon ab Dienstagabend bis Freitag stillstehen. Die Bahn hält den Ausstand für unverhältnismäßig, nachdem sie auf die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich mit einem neuen Angebot reagiert hatte. Der Staatskonzern bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dieses ist aus Sicht der GDL unakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle.

(Bericht von Hans Busemann, redigiiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)