Reuters

Strengere Geldwäschevorgaben - EU will Oligarchen "Lieblingsspielzeuge" wegnehmen

18.01.2024
um 14:07 Uhr

London (Reuters) - Die Europäische Union hat sich am Donnerstag auf strengere Vorgaben im Kampf gegen Geldwäsche verständigt.

Die Einigung ist eine Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine, der es nun Oligarchen schwerer machen soll, Vermögenswerte in der EU zu besitzen. Denn betroffen sind künftig auch Kryptowerte sowie Händler von Luxusautos oder Jachten.

Bislang wurden Anti-Geldwäsche-Regeln in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich angewendet. Beispielsweise gilt Deutschland als Geldwäscheparadies, was Finanzminister Christian Lindner mit einer neuen Behörde in Deutschland ändern möchte. Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments einigten sich nun zudem auf ein neues Regelwerk. Es soll den 27 EU-Staaten einheitliche Vorgaben machen. Auch auf EU-Ebene ist eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde geplant, abgekürzt AMLA. Über den Sitz ist noch nicht entschieden. Deutschland hat dafür Frankfurt am Main ins Rennen geschickt. Als Konkurrenten gelten unter anderem Rom, Luxemburg und Madrid. Die neuen EU-Vorgaben geben AMLA Eingriffsmöglichkeiten, wenn es Defizite in einzelnen EU-Staaten gibt.

Außerdem werden beim Kampf gegen Geldwäsche künftig Kryptowerte, Händler von Luxusgütern, Fußball-Clubs sowie bestimmte Visa als Gegenleistung für Investitionen ins Visier genommen. EU-Politiker wollen Oligarchen damit ihre "Lieblingsspielzeuge" wegnehmen. Die neuen Regeln müssen noch formal von den EU-Mitgliedsstaaten abgenickt werden, ebenso vom gesamten EU-Parlament.

Sobald sie greifen, müssen Anbieter von Kryptowerten Kunden genauer unter die Lupe nehmen, wenn diese Transaktionen im Umfang von mindestens 1000 Euro tätigen. Verdächtige Transaktionen müssen gemeldet werden. Händler von Luxusgütern, Juwelen, Gold oder sonstigen Edelmetallen müssen ihre Kunden auch überprüfen. Ab 2029 können EU-Länder dies auch für Profi-Fußballclubs anordnen. Außerdem soll EU-weit eine Obergrenze von 10.000 Euro bei Barzahlungen gelten.

(Bericht von Huw Jones, geschrieben von Christian Krämer, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)