Reuters

Deutschland bei Arbeitskosten EU-weit auf Platz sechs

25.04.2024
um 08:47 Uhr

Berlin (Reuters) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleister in Deutschland haben im europäischen Vergleich hohe Arbeitskosten.

Sie zahlten im vergangenen Jahr durchschnittlich 41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Das ist der sechsthöchste Wert in der 27 Mitglieder zählenden Europäischen Union. Gemessen am EU-Durchschnitt von 31,80 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber damit wie schon im Vorjahr rund 30 Prozent mehr. Allerdings fiel der Anstieg diesmal mit 4,8 Prozent niedriger aus als im EU-Schnitt, der bei einem Plus von 5,3 Prozent lag.

Luxemburg hatte im EU-Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Arbeitskosten, gefolgt von Dänemark (48,10 Euro) und Belgien (47,10 Euro). Auch die Niederlande (43,30 Euro) und Frankreich (42,20 Euro) lagen noch vor Deutschland. Schlusslicht ist Bulgarien mit 9,30 Euro.

"Für das laufende Jahr ist mit einem etwas langsameren Anstieg der Arbeitskosten sowohl in Deutschland als auch in den anderen EU-Ländern zu rechnen", sagte der wissenschaftliche Direktor des gewerkschaftsnahen IMK-Instituts, Sebastian Dullien. Damit sei für die Wettbewerbsposition für Deutschland keine große Veränderung zu erwarten.

Im deutschen Verarbeitenden Gewerbe - das sich besonders stark im internationalen Wettbewerb befindet - kostete eine Arbeitsstunde 46,00 Euro. Das sind rund 44 Prozent mehr als im EU-Schnitt (32,00 Euro). In diesem Sektor waren die Arbeitskosten im EU-Vergleich die vierthöchsten. Bei den privaten, marktbestimmten Dienstleistern lagen die deutschen Arbeitskosten bei 39,80 Euro pro Stunde. Das sind rund 25 Prozent mehr als der EU-Schnitt (31,80 Euro). Deutschland lag hier EU-weit auf dem siebten Rang.

Die Arbeitskosten setzen sich aus Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Erstgenannten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (etwa Urlaubs- oder Feiertage) sowie Sachleistungen. Die Lohnnebenkosten beinhalten etwa die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Steuern zulasten des Arbeitgebers. Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

(Bericht von Rene Wagner, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)