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DGAP-Adhoc: EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren (deutsch)

06.07.2022
um 11:15 Uhr

EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren

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DGAP-Ad-hoc: EVAN Group plc. / Schlagwort(e): Anleihe
EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines
Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren

06.07.2022 / 11:15 CET/CEST
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Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines
Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren

Valletta, 6. Juli 2022 - Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta als Emittentin
der 6,0 % Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19L426 / WKN: A19L42)
("EVAN-Anleihe")
befindet sich in einer finanziellen Krise und hat beschlossen, heute die
Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach Maßgabe des
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes ("StaRUG") beim
Amtsgericht Düsseldorf ("Restrukturierungsgericht") einzureichen. Die vom
Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit einer Sanierung im Zuge des
StaRUG-Verfahrens dient dem Ziel einer Restrukturierung der EVAN-Anleihe.

Die EVAN Group plc beabsichtigt, mit Hilfe eines Restrukturierungsplans die
Forderungen der Gläubiger der EVAN-Anleihe zu gestalten. Hierzu sieht der
mit der Anzeige an das Restrukturierungsgericht übermittelte Entwurf des
Restrukturierungsplans insbesondere eine Herabsetzung des Gesamtnennwerts
der ausstehenden EVAN-Anleihe von 22.778.000,00 Euro um 15.876.266,00 Euro
auf 6.901.734,00 Euro vor, d.h. eine Herabsetzung des Nennwerts je
Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe von 1.000,00 Euro auf 303,00 Euro.
Zudem sollen die bis zum 30. Juli 2022 (einschließlich) aufgelaufenen
Zinsansprüche der Anleihegläubiger erst fünf Monate nach Rechtskraft des
Restrukturierungsplans fällig werden. Die Laufzeit der EVAN-Anleihe soll bis
zum 30. Juli 2024 verlängert werden. Darüber hinaus soll den
Anleihegläubigern ein Besserungsschein gewährt werden. Dieser
Besserungsschein soll aus künftigen Liquiditätszuflüssen bedient werden; er
ist je Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe begrenzt auf einen Betrag von
maximal 697,00 Euro.

Zudem und hiervon unabhängig soll den Anleihegläubigern aufschiebend bedingt
auf die Rechtskraft des Restrukturierungsplans angeboten werden, die von
ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen innerhalb eines Zeitraums von vier
Monaten ab Rechtskraft des Restrukturierungsplans für einen Kaufpreis in
Höhe von 53 % des Nennwerts (entsprechend 530,00 Euro je
Schuldverschreibung) zu erwerben.

Das Restrukturierungsgericht wird nun voraussichtlich zeitnah eine
Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen
Vertreters für alle Anleihegläubiger der EVAN-Anleihe einberufen. Diese
Versammlung wird voraussichtlich Ende Juli 2022 stattfinden. Anschließend
wird das Restrukturierungsgericht einen Erörterungs- und Abstimmungstermin,
in dem über den Restrukturierungsplan abgestimmt werden soll, bekanntgeben.

Kontakt

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T: +49 (0) 69 94 41 80 55 // E: IR@evan-group.com

Presse / Investor Relations

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NewMark Finanzkommunikation GmbH
Walther-von-Cronberg-Platz 16
D-60594 Frankfurt am Main

T: +49 (0) 69 94 41 80 55 // Fax: +49 (0) 69 94 41 80 19
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVAN Group plc.
St. Christopher Street 168
VLT 1467 Valletta
Malta
Telefon: +49 (0)69 94 41 80 63
E-Mail: IR@evan-group.com
Internet: www.evan-group.de
ISIN: DE000A19L426
WKN: A19L42
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