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DGAP-News: EVAN Group plc leitet angesichts der finanziellen Krise ein Restrukturierungsvorhaben nach den Regelungen des StaRUG ein (deutsch)

06.07.2022
um 11:17 Uhr

EVAN Group plc leitet angesichts der finanziellen Krise ein Restrukturierungsvorhaben nach den Regelungen des StaRUG ein

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DGAP-News: EVAN Group plc. / Schlagwort(e): Anleihe
EVAN Group plc leitet angesichts der finanziellen Krise ein
Restrukturierungsvorhaben nach den Regelungen des StaRUG ein

06.07.2022 / 11:17
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Corporate News

EVAN Group plc leitet angesichts der finanziellen Krise ein
Restrukturierungsvorhaben nach den Regelungen des StaRUG ein

* Finanzielle Krise der Gesellschaft

* Anzeige eines StaRUG-Verfahrens beim Restrukturierungs gericht
eingereicht

* Umfangreiche Maßnahmen zur Restrukturierung der EVAN-Anleihe geplant

Valletta, 6. Juli 2022 - Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta als Emittentin
der 6,0 % Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19L426 / WKN: A19L42)
("EVAN-Anleihe")
befindet sich in einer finanziellen Krise und hat heute als wesentlichen
Schritt für eine Restrukturierung der EVAN-Anleihe die Anzeige eines
Restrukturierungsvorhabens nach Maßgabe des Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetzes ("StaRUG") beim Amtsgericht Düsseldorf
("Restrukturierungsgericht")
eingereicht. Die Restrukturierungsmöglichkeiten nach den Regelungen des
StaRUG wurden zum 1. Januar 2021 vom Gesetzgeber in Deutschland eingeführt
und ermöglichen einem Unternehmen, einen sogenannten Restrukturierungsplan,
der der Sanierung dient, unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts
umzusetzen.

Die Finanzierungsstruktur der EVAN Group plc war so gestaltet, dass deutlich
vor der Fälligkeit der EVAN-Anleihe am 31. Juli 2022 alle Bauprojekte bei
den Konzernuntergesellschaften abgeschlossen und vermarktet sein sollten und
aus den Übererlösen die Rückführung der EVAN-Anleihe und die Zahlung der
noch ausstehenden Zinsen erfolgen sollte.

Entgegen der Planungen ist es zu erheblichen Bauverzögerungen gekommen. Im
Bauprojekt in Berlin steht die Zahlung aus einem vertraglich vereinbarten
Besserungsschein aus. Danach werden im Falle der Erteilung einer
Baugenehmigung durch die Stadt Berlin Nachzahlungen fällig, die sich an der
Größe der bebaubaren Wohnfläche ausrichten. EVAN Group rechnete mit einer
Zahlung aus dem Besserungsschein schon weit vor Fälligkeit der EVAN-Anleihe.
Das Bauprojekt in Würzburg belasteten massive Baumängel, deren Beseitigung
sowohl zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Fertigstellung führte
als auch zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Mängelbeseitigungen.
Diese Gesamtumstände erforderten bereits umfangreiche Stützungsmaßnahmen
durch die EVAN Group plc sowie deren Tochtergesellschaften.

Die Fertigstellung des Bauprojektes in Frankfurt hat sich sowohl im
Planungs- als auch Ausführungsbereich verzögert und es besteht ein Um- und
Neufinanzierungsbedarf. Nur bei einem positiven Verlauf der Um- und
Neufinanzierung lassen sich Zahlungsflüsse an die EVAN Group plc darstellen,
die diese benötigt, um die EVAN-Anleihe nebst Zinsen an die Gläubiger
zumindest teilweise zurückzuführen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Restrukturierung der EVAN-Anleihe
erforderlich. Die EVAN Group plc beabsichtigt daher, mit Hilfe eines
Restrukturierungsplans die Forderungen der Gläubiger der EVAN-Anleihe so zu
gestalten, dass die Projekte abgeschlossen und vermarktet werden können. Aus
Sicht der Gesellschaft können so eine Insolvenz der Gesellschaft vermieden,
die höchsten Werte für diese Projekte erzielt und somit das beste Ergebnis
für die Anleihegläubiger erreicht werden. Hierzu sieht der mit der Anzeige
an das Restrukturierungsgericht übermittelte Entwurf des
Restrukturierungsplans insbesondere folgende Maßnahmen vor:

* die Herabsetzung des Gesamtnennwerts der ausstehenden EVAN-Anleihe von
22.778.000,00 Euro um 15.876.266,00 Euro auf 6.901.734,00 Euro, d.h.
eine Herabsetzung des Nennwerts je Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe
von 1.000,00 Euro auf 303,00 Euro;

* eine Verschiebung der Fälligkeit der bis zum 30. Juli 2022
(einschließlich) aufgelaufenen Zinsansprüche der Anleihegläubiger, die
erst fünf Monate nach Rechtskraft des Restrukturierungsplans fällig
werden sollen;

* eine Laufzeitverlängerung der EVAN-Anleihe bis zum 30. Juli 2024; sowie

* die Gewährung eines Besserungsscheins für die Anleihegläubiger, der aus
künftigen Liquiditätszuflüssen bedient werden soll und der Höhe nach je
Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe begrenzt auf einen Betrag von
maximal 697,00 Euro begrenzt ist.

Zudem und hiervon unabhängig soll den Anleihegläubigern aufschiebend bedingt
auf die Rechtskraft des Restrukturierungsplans angeboten werden, die von
ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen innerhalb eines Zeitraums von vier
Monaten ab Rechtskraft des Restrukturierungsplans für einen Kaufpreis in
Höhe von 53 % des Nennwerts (entsprechend 530,00 Euro je
Schuldverschreibung) zu erwerben.

Das Restrukturierungsgericht wird nun voraussichtlich zeitnah eine
Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen
Vertreters für alle Anleihegläubiger der EVAN-Anleihe einberufen. Diese
Versammlung wird voraussichtlich Ende Juli 2022 stattfinden.

Anschließend wird das Restrukturierungsgericht einen Erörterungs- und
Abstimmungstermin, in dem über den Restrukturierungsplan abgestimmt werden
soll, bekanntgeben.

Kontakt

EVAN Group plc

T: +49 (0) 69 94 41 80 55 // E: IR@evan-group.com

Presse / Investor Relations

Andreas Framke
NewMark Finanzkommunikation GmbH
Walther-von-Cronberg-Platz 16
D-60594 Frankfurt am Main

T: +49 (0) 69 94 41 80 55 // Fax: +49 (0) 69 94 41 80 19
E: IR@evan-group.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVAN Group plc.
St. Christopher Street 168
VLT 1467 Valletta
Malta
Telefon: +49 (0)69 94 41 80 63
E-Mail: IR@evan-group.com
Internet: www.evan-group.de
ISIN: DE000A19L426
WKN: A19L42
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