Reuters

US-Gericht - Bayer haftet nicht für belastetes Talkumpuder

17.11.2023
um 11:57 Uhr

- von Brendan Pierson

(Reuters) - Der Agrar- und Pharmakonzern Bayer muss im Streit um asbestbelastetes Talkumpulver für die Fußpflege nicht haften.

Der Leverkusener Konzern sei nicht für bestimmte Klagen im Zusammenhang Fußpflegeprodukten auf Talkum-Basis haftbar, die Bayer im Zuge einer größeren Transaktion 2014 erwoben hatte, sagte Richterin Karen Valihura im US-Bundesstaat Delaware. Konkret geht es um das Consumer-Care-Geschäft von Merck einschließlich des Fußpuders der Marke Dr. Scholl´s, das Bayer 2014 im Rahmen eines 14,2 Milliarden Dollar schweren Geschäfts vom US-Pharmariesen übernommen hatte.

In einer einstimmigen Entscheidung, die von Valihura unterzeichnet wurde, bestätigte der Oberste Gerichtshof von Delaware die Entscheidung einer Vorinstanz. Demnach macht der Kaufvertrag Merck "klar und eindeutig" für Ansprüche im Zusammenhang mit Produkten haftbar, die vor Abschluss der Transaktion vertrieben wurden, darunter Dr. Scholl's Fußpuder. Bei den Ansprüchen geht es um Klagen wegen mutmaßlich asbestverseuchtem Talkumpuder, das Krebs verursacht haben soll. Bayer zeigte sich in einer Erklärung erfreut über die Entscheidung. Merck reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Die Bestätigung einer Entscheidung einer niedrigeren Gerichtsinstanz sollte die Anleger ein wenig erfreuen, "da Bayer nicht die beste Erfolgsbilanz bei Klagen nach der Übernahme von US-Unternehmen hat", sagte ein Händler. Die im deutschen Leitindex Dax enthaltene Bayer-Aktie stieg am Freitag um zwei Prozent.

(Berichterstattung von Brendan Pierson in New York, geschrieben von Esther Blank und Philipp Krach, redigiert von Ralf Banser)

Bayer AG

WKN BAY001 ISIN DE000BAY0017

Merck & Co. Inc.

WKN A0YD8Q ISIN US58933Y1055

Merck KGaA

WKN 659990 ISIN DE0006599905