Reuters

In Berliner Gerichtsverhandlung deuten sich Dieselfahrverbote an

09.10.2018
um 12:11 Uhr

Berlin (Reuters) - Im Prozess der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Berlin deuten sich Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge an.

Zwar nehme die Belastung mit Stickoxiden ab, sagte der Richter am Berliner Verwaltungsgericht, Ulrich Marticke, am Dienstag bei einer Zwischenbilanz des Verfahrens. Allerdings würden die Grenzwerte immer noch nicht eingehalten. Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme gegen die Belastung seien. Der Einschätzung der Landes Berlin, Verbote dürften nur als allerletztes Mittel angewendet werden, folgte der Richter nicht. "Wenn keine anderen Maßnahmen greifen, dann helfen auch weitere Messungen nicht."

In dem Verfahren wird noch am Dienstag mit einem Urteil gerechnet. Zunächst müssen jedoch die Vertreter der DUH und des Landes Berlin ihre Plädoyers halten. Zum Prozessauftakt hatte DUH-Chef Jürgen Resch erklärt, er hoffe auf Diesel-Fahrverbote ab 2019. In dem Prozess wird eine Entscheidung erwartet, ob Straßenzüge oder auch Teile der Innenstadt wegen der Stickoxid-Belastung für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 und Euro-5 gesperrt werden müssen.

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