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BGH - Finanzaufsicht BaFin haftet nicht für Wirecard-Pleite

26.01.2024
um 12:02 Uhr

München (Reuters) - Klagen von geschädigten Wirecard-Aktionären gegen die Finanzaufsicht BaFin laufen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ins Leere.

Das Karlsruher Gericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zurück. Er hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf fast 65.000 Euro Schadenersatz für die Verluste verklagt, die er und seine Frau mit Wirecard-Aktien erlitten hatten, als das Unternehmen im Juni 2020 zusammenbrach. Es stellte sich heraus, dass 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten in Asien lagen, nicht existierten. Die Aufsicht habe ihre Amtspflichten verletzt, berief sich der Kläger auf die Amtshaftung der Behörde.

Damit war der Kläger bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert. Vor dem BGH legte er Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Doch das oberste Berufungsgericht wies ihn ebenfalls ab. Die Maßnahmen der BaFin "im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle" seien nicht "zu beanstanden und waren bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar", heißt es in dem Beschluss des dritten Zivilsenats. (Az.: ZR 57/23)

(Bericht von Alexander Hübner, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Wirecard AG

WKN 747206 ISIN DE0007472060