Reuters

Regierung kassiert teure Schlappe im AKW-Streit

07.06.2017
um 13:21 Uhr

- von Tom Käckenhoff und Ursula Knapp

Karlsruhe (Reuters) - Die Bundesregierung muss im Streit mit den deutschen AKW-Betreibern eine empfindliche Niederlage einstecken.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die zwischen 2011 und 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig und nichtig. E.ON, RWE und EnBW hoffen nun auf Rückzahlungen von insgesamt über sechs Milliarden Euro. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bezeichnete den Gerichtsentscheid als "kolossales Ärgernis", für das die schwarz-gelbe Vorgängerregierung verantwortlich sei. Mitten im Wahlkampf entbrannte umgehend ein Streit darüber, wer für die Schlappe vor dem obersten deutschen Gericht die Schuld trägt.

"Sie ist das Ergebnis des Chaos, das Union und FDP in der Atompolitik angerichtet haben", sagte Hendricks. Die Steuer sei 2010 eingeführt worden, um die Laufzeitverlängerungen für AKW akzeptabler zu machen. Die Sozialdemokraten sehen in Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Schuldigen. "Es ist bitter, dass nun Rückzahlungen in Milliardenhöhe entstehen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Carsten Schneider. Das vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestufte Gesetz zur Kernbrennstoffsteuer sei "Schäubles Gesetz, gesät voller handwerklicher Fehler", kritisierte er. "Diese Klagen hat uns die Merkel-Regierung 2010 eingebrockt, als sie die unsägliche Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke mit der umstrittenen Steuer verknüpft hat", kritisierte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter.

An der Börse hatte man mit einem so eindeutigen Urteil nicht gerechnet. "Jetzt können sich E.ON und RWE über einen Geldsegen freuen, der ihnen bei der Restrukturierung sicher gerade recht kommt", sagte ein Händler. Die Aktien von RWE schossen um 6,3 Prozent auf 19,70 Euro in die Höhe. Damit notierten sie so hoch wie seit knapp zwei Jahren nicht mehr. E.ON-Papiere legten 5,6 Prozent auf ein Zehn-Monatshoch von 8,50 Euro zu. Beide Titel kletterten bei hohen Handelsumsätzen an die Dax-Spitze, nachdem sie zuvor noch zu den größten Verlierern gezählt hatten.

E.ON RECHNET INKLUSIVE ZINSEN MIT ÜBER DREI MILLIARDEN EURO

Allein E.ON hatte rund 2,85 Milliarden Euro an Atomsteuern gezahlt. Der Konzern rechnet nun bei deren Rückerstattung zusätzlich mit Zinsen von rund 450 Millionen Euro. Das werde sich positiv auf den Konzernüberschuss und die Nettoverschuldung auswirken. Mit dem Geld will E.ON seine Bilanz stärken. Über einzelne Maßnahmen werde später entschieden. "Über eine etwaige Mittelverwendung gebe es derzeit keinen Beschluss", betonte auch RWE. Der Konzern hat nach eigenen Angaben 1,7 Milliarden Euro an Kernbrennstoffsteuer gezahlt und erwartet zusätzlich Zinszahlungen von rund 200 Millionen Euro. EnBW hatte 1,44 Milliarden Euro an den Fiskus gezahlt.

Die von der Energiewende gebeutelten Versorger können den Geldsegen gut gebrauchen. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliardenverluste eingefahren - 2016 beliefen sich diese bei E.ON auf 16 Milliarden Euro und bei RWE auf 5,7 Milliarden. Zudem müssen sie im Sommer für die Einigung bei der Atommüll-Lagerung Milliardensummen in einen staatlichen Fonds einzahlen. Trotz der inzwischen erzielten Einigung mit der Bundesregierung in Sachen Atommüll-Entsorgung hatten die Versorger an der Klage gegen die Brennelementesteuer festgehalten. Einige andere Klagen wollen sie hingegen zurückziehen.

Die Bundesregierung hatte nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Danach soll der letzte deutsche Meiler Ende 2022 vom Netz gehen. Hierfür hatten E.ON, RWE & Co und der schwedische Vattenfall-Konzern milliardenschwere Entschädigungen gefordert. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten sie im Dezember aber nur einen Teilerfolg erzielt. Sie sollen demnach für zwischen 2010 und 2011 getätigte Investitionen entschädigt werden. Zweistellige Milliardenbeträge - wie von den Konzernen gefordert - dürfte es aber nicht geben.

STAAT DARF STEUERN NICHT EINFACH ERFINDEN

In der Urteilsbegründung des obersten deutschen Gerichts hieß es: "Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht", die Brennelementesteuer sei keine Verbrauchssteuer, sondern eine Produktionssteuer. Denn sie setze an dem Verbrauch von Brennelementen bei der Herstellung von Atomstrom an. Deshalb zog der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle das Fazit: "Nach diesen Maßstäben ist die Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchsteuer."

Zwei Bundesverfassungsrichter gaben hierzu allerdings ein Sondervotum ab. Peter Müller und Peter M. Huber vertraten die Ansicht, dass der Bund die Atomsteuer schaffen durfte, dazu aber die Zustimmung des Bundesrates gebraucht hätte. Die gab es aber nicht. Das Finanzgericht Hamburg hatte die Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer bezweifelt und deshalb das Gesetz den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt. Der Fall geht jetzt an das Finanzgericht Hamburg zurück. Das wird nach den Karlsruher Vorgaben die Rückerstattung regeln. (AZ: 2 BvL 6/13)

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