Brüssel (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt das deutsche Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) und einen Rabatt für stromintensive Unternehmen für rechtens.
Ein Beschluss der EU-Kommission von 2014, wonach das deutsche Gesetz staatliche Beihilfen umfasst habe, sei nichtig, urteilte das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die im EEG vorgesehenen Vorteile staatliche Beihilfen darstellten. Deutschland hatte gegen die Entscheidung der Kommission geklagt und war in erster Instanz gescheitert.
Deutschland führte 2012 eine Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein. Das EEG garantierte Erzeugern einen höheren Preis als den Marktpreis. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes konnten jedoch eine Ausnahme beantragen.