Düsseldorf (Reuters) - Die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln beginnen.
Das Gericht schmetterte in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen gegen die Bundesnetzagentur gerichtete Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefonica und Vodafone ab. Auch ein Eilantrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel scheiterte. Die Entscheidungen des Regulierers Bundesnetzagentur zur Versteigerung seien rechtens, teilte das Gericht mit. Die Entscheidungen des Gerichts seien unanfechtbar. Die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G soll in Deutschland am 19. März beginnen.