Chartanalyse Wüstenrot: Versicherungen dürfen Bausparverträge kündigen
Der Bundesgerichtshof gab gestern bekannt, dass ungenutzte Bausparverträge nach 10 Jahren gekündigt werden dürfen. Die Richter begründeten dies damit, dass Bausparverträge kein reines Sparprodukt sind, sondern zum Kauf, Bau, oder der Renovierung von Wohneigentum dienen. Das Urteil betrifft mehrere Hunderttausend Bausparverträge in Deutschland. Der Guthabenzins dieser alten Verträge liegt meist deutlich über dem momentanen Zinsniveau, während der Darlehenszins darüber liegt. Somit lösen immer weniger Kunden ihre Bausparverträge ein; Sie lassen den Vertrag lieber laufen um von den höheren Zinsen zu profitieren und leihen sich das Geld billiger bei normalen Banken.
Dies brachte Versicherungsunternehmen wie Wüstenrot & Württembergische AG (WUW) in der Vergangenheit unter Druck, da sie mit diesen Verträgen Verluste machen. Nun können diese die unprofitablen Verträge kündigen, was zu steigenden Gewinnen führen dürfte. Ein weiterer Pluspunkt von Wüstenrot ist, dass das Unternehmen sein Geschäft zunehmend digitalisiert. Mit einem KGVe 2017 von 8 ist Wüstenrot moderat bewertet und lockt zusätzlich mit einer Dividendenrendite von 3,5 %.
Die Aktie von Wüstenrot konsolidierte seit Jahresbeginn, sprang nach dem BGH Urteil gestern jedoch an und konnte den Abwärtstrendkanal durchbrechen. Aufgrund der günstigen Bewertung und gestiegenen Gewinnaussichten bietet sich nun ein Trendfolgetrade mit einer Risikotoleranz von zwei bis drei Prozent an.
Dies brachte Versicherungsunternehmen wie Wüstenrot & Württembergische AG (WUW) in der Vergangenheit unter Druck, da sie mit diesen Verträgen Verluste machen. Nun können diese die unprofitablen Verträge kündigen, was zu steigenden Gewinnen führen dürfte. Ein weiterer Pluspunkt von Wüstenrot ist, dass das Unternehmen sein Geschäft zunehmend digitalisiert. Mit einem KGVe 2017 von 8 ist Wüstenrot moderat bewertet und lockt zusätzlich mit einer Dividendenrendite von 3,5 %.
Die Aktie von Wüstenrot konsolidierte seit Jahresbeginn, sprang nach dem BGH Urteil gestern jedoch an und konnte den Abwärtstrendkanal durchbrechen. Aufgrund der günstigen Bewertung und gestiegenen Gewinnaussichten bietet sich nun ein Trendfolgetrade mit einer Risikotoleranz von zwei bis drei Prozent an.